Wesel - Verkehrskommissariat klärte gleich zwei Verkehrsunfallfluchten
Werftstr. - 16.06.2015Allein im Jahr 2014 verzeichnete die Polizei im
Bereich der Stadt Wesel 356 Verkehrsunfälle, bei denen sich die
Verursacher entfernten, ohne sich um den entstandenen Personen- oder
Sachschaden zu kümmern. Letzte Woche Mittwoch, am 10.06.2015,
verursachte ein 68-jähriger Weseler gegen Mittag innerhalb weniger
Stunden zwei Verkehrsunfälle und entfernte sich anschließend
unerlaubt von der Unfallstelle.
Einem Zeugen waren Unfallschäden auf der Motorhaube eines blauen
Audis aufgefallen. Als er den 68-jährigen Fahrzeugführer aus Wesel
auf den Schaden ansprach, erzählte ihm dieser, ein unbekannter
Radfahrer habe sie verursacht und sich anschließend unerkannt von der
Unfallstelle entfernt. Der Zeuge meldete daraufhin den Vorfall der
Polizei in Wesel. Umgehend nahmen Polizeibeamte des
Verkehrskommissariats die Ermittlungen auf. Den Beamten gelang es,
die Aussage des 68-Jährigen relativ schnell zu widerlegen. Die
Polizisten hatten festgestellt, dass der Weseler gegen eine Schranke,
die sich auf dem Gelände eines Hotels an der Rheinpromenade befand,
gefahren war und diese beschädigt hatte. Zudem ermittelten sie
Zeugen, die den Unfall beobachtet hatten. Während der
Inaugenscheinnahme des Audis bemerkten die Beamten darüber hinaus
einen weiteren, frischen Unfallschaden, der nicht von dem
Zusammenprall mit der Schranke stammen konnte. Eine Absuche in der
Nähe führte die Ermittler schließlich auch zum zweiten Unfallort an
der
Werftstraße. Hier war der 68-Jährige im Anschluss an den ersten
Unfall auf dem Parkplatz eines Discounters gegen einen Schutzbügel
einer Laterne gestoßen. An dem Schutzbügel sicherten die Polizisten
blaue Farbe, die der des Audis entsprach. Den 68-jährigen Weseler
erwartet jetzt ein Strafverfahren.
Im Zusammenhang mit diesen Unfallfluchten weist die Polizei erneut
darauf hin, dass jeder, der an einem Unfall beteiligt ist,
verpflichtet ist, seine Personalien sowie die Art seiner Beteiligung
bekannt zu geben. Er sollte daher sofort Verbindung mit dem
Unfallgegner aufnehmen. Gelingt das nicht, ist die Polizei
unverzüglich zu informieren. Es reicht nicht aus, eine Visitenkarte
oder ähnliches am Fahrzeug zu hinterlassen! Rufen Sie die Polizei,
wenn Sie den Unfallgegner nach einer entsprechenden Wartezeit nicht
erreichen können! Fahren Sie auf keinen Fall fort! Bei einer
Verkehrsunfallflucht drohen eine Strafanzeige und ein mehrmonatiger
Führerscheinentzug!
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Wesel
Pressestelle
Telefon: 0281 / 107-1050
Fax: 0281 / 107-1055
E-Mail: pressestelle.wesel@polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/
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