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Wesel - Verkehrsunfall unter Alkoholeinwirkung / Sachschaden / Tipps der Polizei

Brunnenstr. - 17.05.2015

Am späten Samstagabend (16.05.2015) gegen 23.10 Uhr
ereignete sich auf der Brunnenstraße ein Verkehrsunfall, bei dem
Sachschaden entstand. Eine 49-jährige Frau aus Wesel befuhr mit einem
PKW die Brunnenstraße aus Richtung Clarenbachstraße kommend in
Fahrtrichtung In der Luft. Im Kurvenbereich unmittelbar an der
Einmündung Am Wasserwerk / Brunnenstraße folgte die 49-Jährige nicht
dem Straßenverlauf und prallte mit ihrem Fahrzeug gegen einen
geparkten PKW. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der geparkte PKW
um ca. 2 Meter nach vorne geschoben. Der beim Verkehrsunfall
entstandene Sachschaden beläuft sich auf ca. 8.000 Euro. Die
Weselerin blieb unverletzt. Im Rahmen der Unfallaufnahme stellten die
eingesetzten Polizeibeamten starken Alkoholgeruch bei der 49-Jährigen
fest. Der Frau wurde eine Blutprobe entnommen, ihr Führerschein
sichergestellt.

Tipps der Polizei: Im Zusammenhang mit den Genuss von Alkohol
weist die Polizei darauf hin, dass bereits bei
Blutalkoholkonzentrationen ab 0,3 Promille Aufmerksamkeit und
Reaktionsvermögen abnehmen und daher die Unfallhäufigkeit steigt.
Bereits ab einem Wert von 0,3 Promille besteht bei festgestellten
Ausfallerscheinungen der Verdacht einer Trunkenheitsfahrt und damit
die Gefahr des Verlusts der Fahrerlaubnis.

Bedenken Sie bitte bei der Planung bzw. Teilnahme an
Feierlichkeiten auch die Rückfahrt zu Ihrer Wohnung. Bilden Sie
Fahrgemeinschaften oder nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel,
damit es für alle eine Veranstaltung bleibt, die nicht durch einen
Verkehrsunfall und den Verlust des Führerscheins getrübt wird.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Wesel
Pressestelle
Telefon: 0281 / 107-1050
Fax: 0281 / 107-1055
E-Mail: pressestelle.wesel@polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/
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